Elterninformation: Verbot von Zusatzbeiträgen
Liebe Eltern,
aufgrund von vorliegenden Rückfragen möchten wir Sie darüber informieren, dass nach § 51 Abs. 1 Satz 3 KiBiz von Kindertageseinrichtungen keine Zusatzkosten erhoben werden dürfen.
Das umfasst unter anderem auch "verpflichtende" Mitgliedschaften in Fördervereinen und Pflichtkursen.
Neben den von der Stadt Köln erhobenen Elternbeiträgen dürfen die Kitas ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten verlangen.
Für Elterninitiativen gelten gesonderte Regelungen, da Sie dort als Elternteil die Eigenschaften eines Trägers übernehmen.
Sollte Ihnen ein dagegen sprechendes Vorgehen auffallen, informieren Sie uns gerne per E-Mail.
Ihre Fachbetreuung LITTLE BIRD