Artikel vom 21.07.2023

Verbot von Zusatzbeiträgen

Elterninformation: Verbot von Zusatzbeiträgen

Liebe Eltern,

aufgrund von vorliegenden Rückfragen möchten wir Sie darüber informieren, dass nach § 51 Abs. 1 Satz 3 KiBiz von Kindertageseinrichtungen keine Zusatzkosten erhoben werden dürfen. 

Das umfasst unter anderem auch "verpflichtende" Mitgliedschaften in Fördervereinen und Pflichtkursen.

Neben den von der Stadt Köln erhobenen Elternbeiträgen dürfen die Kitas ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten verlangen. 

Für Elterninitiativen gelten gesonderte Regelungen, da Sie dort als Elternteil die Eigenschaften eines Trägers übernehmen.

Sollte Ihnen ein dagegen sprechendes Vorgehen auffallen, informieren Sie uns gerne per E-Mail.

Ihre Fachbetreuung LITTLE BIRD

Artikel vom 15.06.2023

Betreuungsanfrage für Mehrlingskinder

Betreuungsanfrage für Mehrlingskinder

Liebe Eltern,

wenn Sie Betreuungsanfragen für Ihre Mehrlingskinder, wie zum Beispiel Zwillinge oder Drillinge, über das Elternportal erfassen, legen Sie bitte für jedes Kind eine eigene Anfrage mit dem jeweiligen Namen des Kindes an. 

Warum sollten Sie dies tun?    

Da jedes Kind seinen eigenen Platz benötigt, muss auch für jedes Kind eine eigene Betreuungsanfrage gestellt werden.

Ihr Team der Fachbetreuung LITTLE BIRD

Ein Service der  LITTLE BIRD GmbH

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