Specifics
Pädagogischer Ansatz
Kinder haben von Anfang an eigene Rechte und vollziehen die für ihre Entwicklung und Entfaltung notwendigen Schritte durch eigene Aktivität.
Wir als Erwachsene haben die Aufgabe und Verantwortung, die Kinder in ihrer Entwicklung und dem damit verbundenen Handeln zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern.
Dies geschieht gezielt im täglichen Miteinander und richtet sich sowohl nach den Bedürfnissen der Kinder, als auch an jahreszeitlichen christlichen Festen und Gebräuchen. Ein strukturierter Tagesablauf mit festen Ritualen gibt den Kindern Sicherheit.
Aktuelle Erlebnisse und Ereignisse der Kinder und Familien werden aufgegriffen und gemeinsam besprochen. Unter Umständen kann daraus eine Spielaktion, eine Veränderung im Tagesablauf oder eine neue Gruppenregel entstehen.
In jedem Fall sollen die Kinder motiviert werden mitzugestalten, und wo es möglich ist, Verantwortung zu übernehmen.
Um den Kindern eine feste Bezugsperson zu bieten, an die sich das Kind immer wieder vertrauensvoll wenden kann, haben wir uns in unserer Einrichtung bewusst für das System der festen Gruppen entschlossen.
Auch für die Eltern bedeutet das, dass sie sich jederzeit mit festen Ansprechpartnern über die Entwicklung ihres Kindes unterhalten und beraten können.
Obgleich die Gruppen eine feste Zuordnung haben, ergeben sich im Gruppenalltag viele Gelegenheiten für altersübergreifende Begegnung und Spiel. Gerade im Freispiel auf dem Außengelände entstehen regelmäßig altersübergreifende Spielgemeinschaften. Regelmäßig ergeben sich aus der Gestaltung des Tagesablaufes sowohl altersentsprechende als auch altersübergreifende Begegnungen und Aktivitäten.
Religionspädagogischer Ansatz
Über den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag hinaus wollen wir den Kindern unseren christlichen Glauben näher bringen. Wir glauben, dass Gott die Welt erschaffen hat, in Jesus Christus Mensch geworden ist und in seiner Kirche lebt und wirkt. Durch kindgerechte Geschichten, Bilder und Lieder vermitteln wir den Kindern die Inhalte unseres Glaubens. Wir erzählen, sprechen und beten mit den Kindern zu Gott und vermitteln im täglichen Miteinander die christlichen Grundwerte wie Achtung voreinander haben, Trösten und Verzeihen, Helfen, sowie Bitten und Danken.
Eingewöhnung
Für die meisten Kinder unter drei Jahren bedeutet der Kindergartenbesuch auch gleichzeitig die erste Trennung von den häuslichen Bezugspersonen. Daher ist die Eingewöhnungsphase für diese Kinder besonders wichtig. Wenn Eltern es wünschen, bieten wir an, dass die neuen Bezugspersonen (Erzieherinnen) des Kindes, die Familie vor der Aufnahme zuhause besuchen. Darin soll die Wertschätzung für die Familie und die Offenheit für einen partnerschaftlichen Dialog spürbar werden. Die Begegnung zu Hause, ist für Eltern und Kinder, häufig offener und freier als im institutionellen Umfeld der Kita. Außerdem: Für das Kind wie für die neue Bezugsperson ist es ein Vorteil, wenn sie beim ersten Treffen in der Kindertagesstätte auf vertraute Gesichter stoßen und - insbesondere für das Kind- nicht alles völlig neu ist.
Dieses Gespräch dient einerseits, um noch offene Fragen zu klären, andererseits soll es Aufschluss geben über die Persönlichkeit eines Kindes. Dazu gehören zum Beispiel feste Gewohnheiten und Rituale von zu Hause, spezielle Vorlieben, der Tagesrhythmus sowie Essens-und Schlafgewohnheiten. Für die neuen Bezugspersonen ist es ebenso wichtig zu erfahren, ob das Kind unter chronischen Krankheiten oder Allergien leidet, als auch zu wissen, wie die bisherige Entwicklung verlief. Ein hilfreiches Instrument ist uns hierbei unser Eingewöhnungsbogen, welchen die Eltern beim Aufnahmegespräch ausgehändigt bekommen haben.
Die Eingewöhnung in unserer Einrichtung gestaltet sich in Anlehnung an das Berliner Eingewöhnungsmodell. Damit sich jedes Kind in seinem eigenen Tempo an die Erzieherin und seine neue Umgebung gewöhnen kann, erfolgt die Eingewöhnung unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, ganz individuell und im sorgfältigen Dialog zwischen Eltern und Erzieherinnen.
Bildungsdokumentation
Innerhalb der Erziehungs-und Bildungsarbeit nimmt der Kindergarten eine wichtige Rolle ein. Sie ergibt sich aus der Besonderheit der Lebenssituation von Kindergartenkindern. Der Kindergarten ist die erste Stufe unseres Bildungssystems. Lernen im Kindergarten unterscheidet sich traditionell von schulischen Lernformen: Es muss ganzheitlich und spielerisch sein.
Die unterschiedlichen Entwicklungsprozesse der Kinder werden von den Mitarbeiterinnen unserer Einrichtung beobachtet, und nach schriftlicher Zustimmung der Eltern, dokumentiert. Die Dokumentation der Bildungsprozesse des Kindes dient der ergänzenden schriftlichen Information der Eltern und ist Gegenstand von Entwicklungsgesprächen (Geburtstagsgespräch). Die Eltern haben das Recht, Einblick in die Bildungsdokumentation Ihres Kindes zu nehmen und ihre Herausgabe zu fordern. Die Bildungsdokumentation wird nicht an dritte weitergegeben und wird mit Ende der Betreuung des Kindes in unserer Einrichtung, den Eltern ausgehändigt. In den sogenannten „Geburtstagsgesprächen“, welche jeweils in der Zeit um den Geburtstag des Kindes mit den Eltern geführt wird, werden die Eltern aktiv über den Bildungsverlauf ihres Kindes informiert. Bei Elternabenden und regelmäßig ausgegebenen Elternbriefen, werden die Eltern über den Alltag in der Kindertagesstätte und alle Neuerungen informiert.
Gesetzliche/Kirchliche Bestimmungen
In unserer Arbeit richten wir uns nach dem nordrhein-westfälischen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz-KIBIZ) und dem Statut für die katholischen Kindertageseinrichtungen in den Erzbistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Dieses Statut wird bei der Aufnahme des Kindes mit der Broschüre „Für Ihr Kind- die katholische Kindertageseinrichtung“ an die Eltern ausgehändigt.
Finanzierung der Einrichtung
Das Kinderbildungsgesetz sieht vor, dass alle Personal- und Sachkosten einer Kindertagesstätte-unabhängig von der tatsächlichen Kostenhöhe-pauschal mittels so genannter Kindpauschalen gefördert werden. Die Höhe der gewährten Kindpauschalen ist abhängig von der Anzahl der aufgenommenen Kinder, ihrer wöchentlichen Betreuungszeit und den angebotenen Betreuungsformen.
Kommune und Land tragen die Kindpauschalen, abzüglich des Eigenanteils des Trägers. Dieser Eigenanteil, in Höhe von 12%, wird vornehmlich aus Kirchensteuermitteln finanziert. Die Stadt Köln legt für ihren Bereich fest, ob, und in welcher Höhe die Eltern zu Beiträgen gegenüber dem Jugendamt verpflichtet werden. Die Höhe der derzeit geltenden Elternbeiträge finden Sie unter: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/elternbeitraege-der-kindertageseinrichtungen
Gesundheitsvorsorge/ Versicherungsschutz
Bei der Aufnahme des Kindes, muss dem Kindergarten eine ärztliche Bescheinigung, sowie eine Kopie des U-Heftes vorgelegt werden. Ebenfalls erwarten wir nach Verdacht, und allen durchgemachten, ansteckenden Krankheiten oder Kopflausbefall, eine Bescheinigung des Kinderarztes, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten/ Läusen ist. Grundsätzlich ist es uns untersagt, den uns anvertrauten Kindern, Medikamente zu verabreichen. Sollte eine medikamentöse Therapie bei Ihrem Kind erforderlich sein, müssen Sie als Eltern die Grundmedikation selber durchführen. Ausnahmen hiervon sind in Einzelfällen nur bei chronisch kranken Kindern möglich, deren Aufnahme zusätzliche, über den Betreuungsvertrag hinausgehende Vereinbarungen erforderlich macht.
Das Gesundheitsamt der Stadt Köln führt jährlich in unserer Einrichtung eine zahnärztliche Untersuchung durch. Über die Termine werden die Eltern frühzeitig, durch einen Aushang in der Kindertagesstätte, informiert.
Beim regelmäßigen Besuch der Kindertagesstätte, für die Wege zur und von der Einrichtung sowie bei besonderen Veranstaltungen besteht für Ihr Kind ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Versichert sind Unfälle, die Ihr Kind in ursächlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Kindertagesstätte erleidet. Hinsichtlich des Hin-und Rückweges ist darauf zu hinzuweisen, dass nur für den unmittelbaren Weg Versicherungsschutz besteht.