Overview
Die Aufnahme auf unserer Warteliste ist das ganze Jahr über möglich. Unsere Aufnahmekriterien richten sich nach den Vorgaben des Trägers und des Gesetzgebers. Individuelle Umstände in den Familien berücksichtigen wir ebenfalls.
In der Regel werden Plätze zu Beginn des Kindergartenjahres am 1. August eines Jahres vergeben. Über die Platzvergabe informieren wir circa ein halbes Jahr vorher. Sollten im Laufe des Jahres, zum Beispiel durch Wegzug von Kindern, Plätze frei werden, werden diese Plätze zeitnah mit Kindern von der Warteliste besetzt.
Sie können uns und unsere Einrichtung am „Tag der offenen Tür“ oder bei einem individuellen Termin kennenlernen.
Kinder mit Behinderung, oder von Behinderung bedroht, welche bei uns angemeldet werden sollen, benötigen dazu die sogenannte Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII (Sozialgesetzbuch). Diese wird nach einer Untersuchung des Kindes durch das Gesundheitsamt (Beratungsstelle für Kinder mit Entwicklungsstörungen) ausgestellt.