Städtische Kindertageseinrichtung Mathiaskirchplatz

Ab 1 Jahr bis Schulbeginn

Adresse
Städtische Kindertageseinrichtung Mathiaskirchplatz
Mathiaskirchplatz 21a
50968 Köln
Träger
Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Öffnungszeiten07:30 - 16:30 Uhr
Besonderes pädagogisches Konzept Situationsansatz

Aktuelle Informationen

Vorstellung/Besonderheiten

Städtische Kindertageseinrichtung

Straße: Mathiaskirchplatz 21a

Stadtbezirk: Rodenkirchen

Stadtteil: Bayenthal

Räumlichkeiten

Unser Raumprogramm richtet sich nach der Kinderanzahl und dem Alter der betreuten Kinder in der jeweiligen Gruppe. Es stehen Gruppenräume, Nebenräume, Ruheräume, Sanitärbereich mit Pflegemöglichkeiten und ein Raum für differenzierte Angebote zur Verfügung. Die Raumgestaltung und Raumnutzung ist flexibel und multifunktional. Unsere Pädagog*innen gestalten die Räume gemeinsam mit den Kindern so, dass sie zu eigenständigem Spielen, Erforschen und Entdecken einladen. Die Räume und das ausgewählte Material bieten den Kindern vielfältige Anlässe, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und sich auszuprobieren.

Tagesablauf

Die Tagesstruktur wird auf die Bedürfnisse und Themen der Kinder und der Kindergruppe ausgerichtet. Rituale und geregelte Abläufe geben den Kindern Orientierung und Sicherheit, ohne sie in ihrer Entfaltung einzuengen.

Essen

Die mögliche Tagesbetreuung der Kinder erstreckt sich von 25 bis 45 Stunden. In dieser Kitazeit werden die Kinder mit Getränken, einem warmen Mittagessen sowie einem Nachmittagsimbiss versorgt. Die Mittagsverpflegung, die durch Catering und unterschiedliche Belieferungssysteme gewährleistet wird, basiert ernährungsphysiologisch auf den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. Zusätzlich werden von uns Qualitätskriterien (Bio-Anteil, Saisonalität, Nachhaltigkeitsaspekte und andere) umgesetzt, um eine ausgewogene und kindgerechte Versorgung sicher zu stellen. Die Nachmittagsverpflegung basiert ebenfalls auf diesen Qualitätskriterien.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 02.05.2025 18:42:48)

Grundlagen

Unsere Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungsauftrag, Betreuungsauftrag und Erziehungsauftrag, welcher sich aus § 2, Absatz 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) ergibt und in den Grundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Tageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen erläutert wird.

Das „Qualitätshandbuch der städtischen Kindertageseinrichtungen“ ist die pädagogische Grundlage in den Kitas. Die Leitlinien „Bilden, Betreuen und Erziehen mit Herz und Verstand“ stehen dabei für eine wertschätzende und anerkennende pädagogische Haltung. (https://www.stadt-koeln.de/artikel/69118/index.html).

Unsere Kindertageseinrichtungen verstehen wir als Orte für Kinder, an denen sie mit Freude und neugierig, nach ihren jeweiligen Bedürfnissen und ihrem Entwicklungsstand forschen, staunen und lernen können. Die Kinder mit ihren Lebenssituationen, ihren Voraussetzungen, ihren Interessen und Bedürfnissen sind der Ausgangspunkt pädagogischen Handelns in städtischen Kitas. Unsere Pädagog*innen richten ihren Blick auf die Ressourcen und Stärken der Kinder und regen vielfältige Bildungsprozesses an.

MitarbeiterInnen

Unser pädagogisches Personal besteht aus der Leitungskraft, einer ständigen Stellvertretung der Leitung, Fachkräften und Ergänzungskräften und ist entsprechend der Gruppenstruktur den Gruppen zugeordnet. Zudem verfügt jede städtische Kita über eine hauswirtschaftliche Unterstützungskraft und einem*einer Alltagshelfer*in.

Zusätzliches Angebot

Unser pädagogisches Personal besteht aus der Leitungskraft, einer ständigen Stellvertretung der Leitung, Fachkräften und Ergänzungskräften und ist entsprechend der Gruppenstruktur den Gruppen zugeordnet. Zudem verfügt jede städtische Kita über eine hauswirtschaftliche Unterstützungskraft und einem*einer Alltagshelfer*in.

Qualitätssicherung

Das „Qualitätshandbuch der städtischen Kindertageseinrichtungen“ bildet die pädagogische Grundlage und damit die qualitative Basis, um den Kindern die bestmögliche Betreuung, Erziehung und Bildung zukommen zu lassen. Mit Hilfe der dort formulierten Qualitätsansprüche und Qualitätskriterien sowie der Methode der Internen Evaluation entwickeln die Kita-Teams ihre pädagogische Arbeit fortlaufend weiter. Zudem steht den Mitarbeiter*innen der Kitas jedes Jahr ein eigenes Programm mit über 100 Fort- und Weiterbildungs- sowie Beratungsangeboten zur Verfügung.

Kooperationen

Unsere Kindertageseinrichtungen arbeiten mit allen an der Bildung und Förderung der Kinder beteiligten Institutionen zusammen und reflektieren gemeinsam ihr Handeln. Durch Kooperationen und Austausch (wie zum Beispiel mit sozialräumlichen Arbeitskreisen, Familienbildungsstätten, Frühförderzentren und andere) wird die gezielte Förderung einzelner Kinder ergänzt, das Kitaleben bereichert und Familien in ihrem Alltag unterstützt.

Kontakte zu sozialen Institutionen und Initiativen werden genutzt, um Familien über Angebote im Sozialraum zu informieren.

Zusammenarbeit Schule

Kita und Grundschule nehmen die gemeinsame Verantwortung für die Förderung der Kinder wahr. Sie sichern diese durch kontinuierliche gegenseitige Information zu Bildungsinhalten, -methoden und -konzepten. Die Begleitung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule wird so gestaltet, dass die Kinder diese Herausforderung gut bewältigen und die darin liegenden Entwicklungsmöglichkeiten für sich nutzen können.

Zusammenarbeit Eltern

Eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen den Eltern oder Erziehungsberechtigten und den Pädagog*innen ist grundlegend, um die Bildungsprozesse der Kinder gemeinsam zu unterstützen. In regelmäßigen Gesprächen verständigen sich die Pädagog*innen und Eltern oder Erziehungsberechtigte über die Interessen, Fähigkeiten und die Entwicklung des Kindes. Eine transparente Kommunikation und Informationsweitergabe an die Familien ist ein grundlegender Bestandteil der Zusammenarbeit. Alle Familien in städtischen Kitas sind eingeladen, sich am Alltag in der Kindertageseinrichtung zu beteiligen und vor allem besondere Anlässe mitzugestalten.

Besonderheiten

Inklusive Betreuung – heilpädagogischer zusätzlicher Förderbedarf

Jedes Kind hat das Recht auf individuelle Förderung und Unterstützung. Alle Kinder werden in ihrer Entwicklung von Erwachsenen begleitet und gefördert. Kinder mit (drohender) Behinderung haben Anspruch auf heilpädagogische Leistungen in der Kindertageseinrichtung. Heilpädagogische Leistungen sind Leistungen zur sozialen Teilhabe. Sie sollen die Selbständigkeit der Kinder mit (drohender) Behinderung erhöhen und ihre Gemeinschaftsfähigkeit und Entwicklung fördern. Liegt die Vorrausetzung für eine heilpädagogische Leistung vor, können Hilfen für Ihr Kind und Rahmenbedingungen für die Kindertageseinrichtung angepasst werden.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 02.05.2025 18:42:48)

Projekte

Stadtweit nehmen unsere Kindertageseinrichtungen, abgestimmt auf die Interessen und Bedarfe der Kinder und Familien, an verschiedenen Projekten teil, zum Beispiel:

  • Haus der kleinen Forscher*innen
  • Kita macht Musik
  • Kinderoper
  • KitaFit
  • Projekt zur Gewaltprävention an Kölner Kindergärten und Schulen
  • Familie Löwenmut

Ferienbetreuung

Die Kinder haben das Recht, die Kindertageseinrichtung bis zum Beginn der Schulpflicht zu besuchen. In den Schließzeiten der Kita gibt es in Notfällen eine Betreuungsmöglichkeit in einer nahe gelegenen städtischen Kita.

Elternbefragungen

Zu Beginn des Kindergartenjahres werden wir die Bedarfe der Eltern zu den Betreuungszeiten abfragen und entsprechend für das Kindergartenjahr festlegen. Die Festsetzung der Schließzeiten laut Benutzungsordnung der Stadt Köln erfolgt einmal jährlich in Absprache mit dem Elternbeirat.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 02.05.2025 18:42:48)

Übersicht

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie vergibt die Betreuungsplätze in allen städtischen Kindertageseinrichtungen zentral auf Grundlage des Antragsdatums. Melden Sie Ihr Kind daher so früh wie möglich bei städtischen Kindertageseinrichtungen an.

Die Voraussetzungen für einen Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertagesstätte sind:

  1. Die Vormerkung muss mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.
  2. Das Kind und mindestens ein*e Vertragspartner*in müssen zum gewünschten Betreuungsbeginn in Köln gemeldet sein.

Geschwisterkinder werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Voraussetzungen sind:

  1. Eines Ihrer Kinder muss bereits in derselben städtischen Kindertageseinrichtung betreut werden.
  2. Der dazugehörige Vertrag muss zum gewünschten Betreuungsbeginn noch mindestens drei weitere Monate laufen.

Bitte geben Sie bei der Vormerkung den Namen des bereits betreuten Kindes an und melden Sie sich zusätzlich bei der Einrichtungsleitung. Grundsätzlich ist eine Vormerkung für eine städtische Kindertageseinrichtung ausreichend. Wenn in der vorgemerkten städtischen Kindertageseinrichtung zum gewünschten Betreuungsbeginn kein Platz zur Verfügung steht, bleibt das Kind solange auf der Warteliste, bis es versorgt ist. Zusätzlich wird dann in einem Umkreis von bis zu fünf Kilometern nach städtischen Kindertageseinrichtungen mit freien Betreuungsplätzen gesucht. Sofern Sie nicht an der Umkreissuche teilnehmen möchten, geben Sie dies bitte direkt bei der Vormerkung an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kindergarten-vormerkung@stadt-koeln.de.

Wenn Sie ein Platzangebot in einer städtischen Kindertageseinrichtung ablehnen, gilt der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung dennoch als erfüllt. Sie erhalten dann keine weiteren Platzangebote in städtischen Kindertageseinrichtungen. Wenn Sie weiterhin Interesse an einem Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung haben, müssen Sie Ihr Kind erneut dort vormerken.

Für sämtliche Inhalte der Profile sind die jeweiligen Betreuungsanbieter selbst verantwortlich. (Stand: 02.05.2025 18:42:48)

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